Bundesteilhabepreis 2025

18.10.2024
00:00 Uhr
Schulische Inklusion
Bildung in der digitalen Welt

Thema 2025: „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von

Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“

Seit 2019 zeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich herausragende Praxisbeispiele und Modellprojekte aus, die beispielhaft für einen inklusiven Sozialraum sind und sich auf andere Kommunen oder Regionen bundesweit übertragen lassen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist verantwortlich für die Ausschreibung des vom BMAS verliehenen Preises. Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus.

Der Bundesteilhabepreis steht jedes Jahr unter einem anderen thematischen Schwerpunkt. Für das Jahr 2025 lautet das Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Bildung und Arbeit“.

Die Digitalisierung von Prozessen erfordert eine inklusive Gestaltung, um Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden – gleichzeitig eröffnet sie neue Chancen. Laut Artikel 9, 24, 27 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, einschließlich der Bereiche Bildung, Arbeitsleben sowie des Zugangs zu Information und Kommunikation.

Für den Bundesteilhabepreis 2025 suchen wir gelungene Praxisbeispiele und Modellprojekte, die zur Erreichung dieser Ziele in den Bereichen Bildung und Arbeit beitragen. Uns ist bewusst, dass Inklusion und umfassende Teilhabe in der digitalen Welt nur schrittweise erreicht werden können.

Nehmen Sie teil und zeigen Sie, wie Ihr Praxisbeispiel oder Modellprojekt das Potenzial hat, auf andere übertragen zu werden.

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungsstart: 18. September 2024

Abgabeschluss: 20. Dezember 2024

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind alle, die in den Bereichen Bildung und Arbeit die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern. Dies umfasst die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, sämtliche Formen formaler und non-formaler Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtliches Engagement) sowie Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Im Bereich Arbeit zählen dazu Voll- und Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten. Besonders angesprochen sind Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen, Dienstleister, Verbände, Vereine, Menschen mit Behinderungen, öffentliche Verwaltungen sowie Kommunen und Regionen.

Wann und wo findet die Preisverleihung statt?

Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage stattfinden. Diese Veranstaltung des BMAS findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.

Hinweise für Ihre Bewerbung:

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an bundesteilhabepreis@remove-this.bmas.bund.de möglich. Das Bewerbungsformular finden Sie hier als barrierefreies PDF.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Dr. Petra Zadel-Sodtke

Telefon: 030 / 2593678-0

Telefax: 030 / 2593678-700

E-Mail: bundesteilhabepreis@remove-this.bmas.bund.de

Internet: https://www.bundesteilhabepreis.de