"Logik bringt dich von A nach B. Deine Phantasie bringt dich überall hin."
- Albert Einstein -
Übergang in die Arbeitswelt
Der Wechsel eines Jugendlichen von der Schule in eine Berufsausbildung oder Studium ist ein entscheidender Schritt im Leben. Jugendliche, die in dieser herausfordernden Phase nach Deutschland kommen, lernen zusätzlich in kurzer Zeit die deutsche Sprache, gleichen ihr Schulwissen an und machen sich mit einem unbekannten Ausbildungssystem und Arbeitsmarkt vertraut.
Ein gelingender Übergang ist eine wichtige Voraussetzungen für berufliche und soziale Integration und für gleichberechtigte Teilhabe.
Viele Fachkräfte begleiten neu eingewanderte Jugendliche eng in der Phase des Übergangs. Spezielle Programme unterstützen die Jugendlichen vor oder während einer Ausbildung, um diese erfolgreich zu meistern.
Mehrsprachiger Erklärfilm "Duale Ausbildung"
Ausbildung
FAQ's
Wer unterstützt Neuzugewanderte bei der Ausbildungsplatzsuche?
- Die Berufsberater_innen der Agentur für Arbeit Mettmann
- Die Berufsberater_innen im Integration Point
- Die Willkommenslotsen der Handwerkskammer (HWK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Der Jugendmigrationsdienst im Kreis Mettmann
- Die städtischen Jugendberufshilfen und Jugendberufsagenturen im Kreis Mettmann
...und viele weitere Akteure finden Sie mit Kontaktdaten in der Arbeitshilfe Neuzugewanderte im Übergang Schule - Beruf.
Eine Übersicht der Lehrstellenbörsen des Kreises Mettmann, der Kammern und der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auf der Homepage der Kommunalen Koordinierung.
Welche Bildungsangebote gibt es für neuzugewanderte Jugendliche nach Ende der Schulpflicht und vor einer Ausbildung?
Allgemein wird der Übergang von der Schule in eine betriebliche Ausbildung durch den Erwerb von Sprachkenntnissen und Schulabschlüssen begünstigt. Praktika oder ausbildungs-/ berufsvorbereitende Maßnahmen können als Zwischenschritt vor einer Ausbildung wahrgenommen werden, um z.B. einen Schulabschluss nach Ende der Schulpflicht zu erreichen, die Sprachkenntnisse auszuweiten oder ausreichend Soft Skills zu erwerben. Die Agentur für Arbeit fördert ebendiese Maßnahmen. In den Schulsekretariaten können die Jugendlichen nach der Berufsberatung der Agentur für Arbeit fragen. Die Berufsberater_innen können Schüler_innen für eine Fördermaßnahme vorschlagen.
Der Vorteil von Praktika oder Maßnahmen ist, dass Ausbilder_innen und Geflüchtete miteinander in Kontakt kommen. Fähigkeiten und Motivation können bewiesen und ein konkreter Förderbedarf festgestellt werden. Allgemein gelingt jungen Erwachsenen mit niedrigen Bildungsabschlüssen der Einstieg in eine betriebliche Ausbildung häufig über ein Praktikum.
Regelangebote für den Übergang von der Schule in eine Ausbildung stehen auch Neuzugewanderten und geflohenen Jugendlichen offen. Häufig werden dafür allerdings gute Sprachkenntnisse und mindestens eine gute Bleibeperspektive vorausgesetzt. In einigen Fällen berechtigt die Teilnahme an einer Maßnahme den Besuch eines Berufskollegs.
Die Berufskollegs bilden generell mit ihren Bildungsgängen zur Ausbildungsvorbereitung einen grundlegenden Einstieg in das deutsche Schul- und/oder Ausbildungssystem für neu Eingewanderte oder asylsuchende junge Erwachsene.
Wer hilft finanziell in der Ausbildung und im Studium?
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Fördermöglichkeit der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt Azubis in einer betrieblichen oder außerbetriebliche Ausbildung sowie Teilnehmer_innen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB). Die jeweiligen Voraussetzungen werden von den Mitarbeiter_innen der Agentur für Arbeit für Interessierte im Kreis Mettmann individuell geprüft.
- BAföG: In der Ausbildung und im Studium sowohl im Inland als auch im Ausland kann BAföG finanziell unterstützen. BAföG ist auch für Geflüchtete und Staatsangehörige anderer Länder ein zinsloses Darlehen und bis zur Hälfte ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Das Kreissozialamt Mettmann berät zu den Förderleistungen nach BAföG und prüft die jeweiligen Voraussetzungen individuell.
- Kindergeld und Elterngeld: Der Paritätische Gesamtverband hat 2020 eine Broschüre über Familienleistungen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zusammengestellt.
- Erasmus: Informiere dich hier über Fördermöglichkeiten während deines Studiums und weiteren Fördermöglichkeiten und Sprach-Auslandsaufenthalten während deiner Ausbildung oder deiner Berufstätigkeit.
- Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GFH): Die Bildungsberatung GFH berät zugewanderte Studieninteressierte und bietet ihnen die Möglichkeit bei entsprechenden Voraussetzungen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) gefördert zu werden. Die Anmeldung zu einem Beratungstermin erfolgt über die Jugendmigrationsdienste im Kreis Mettmann oder online. Nach Bedarf ist auch eine mobile Beratung im Kreis Mettmann möglich.
- DAAD: Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) unterstützt u.a. ausländische Studierende beim Start ihres Studiums in Deutschland und vergibt Stipendien.
- Stipendien: Datenbanken, wie www.mystipendium.de, www.stipendienlotse.de und www.elternkompass.info, helfen bei der Suche nach weiteren Stipendien.
Sekundarstufe II
Welche Möglichkeiten bietet die Sek II?
Die Sekundarstufe zwei ist die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab. Mit dieser erwerben Schüler_innen die Allgemeine Hochschulreife.
Auch an den Berufskollegs ist der Abitur-Erwerb in bestimmten Bildungsgängen möglich. Die Schulpflicht der Sekundarschule II kann auch durch den Besuch der Berufsschule erfüllt werden.
Auch in der Sekundarstufe II ist die Berufliche Orientierung verankert.
Wo finde ich finanzielle Unterstützung für die Schule und für (Deutsch-)Nachhilfe?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Schülerinnen und Schüler z.B. dabei, Schulmaterialien, Nachhilfe oder gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule bezahlen zu können. Über das BuT kann eine Lernförderung in allen Fächern und somit auch Deutschnachhilfe finanziert werden. Die Schule muss den Förderbedarf bestätigen. Auch für die Bereiche Freizeit, Kultur und Sport bestehen Fördermöglichkeiten, wie z.B. für Klassenfahrten oder Mitgliedschaften in Sport- oder Musikvereinen. Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft soll gefördert werden.
In der Regel liegen die Antragsformulare in den Sekretariaten der Schulen aus. Die Schulsozialarbeiter_innen beraten zum Bildungs- und Teilhabepaket und unterstützen bei der Antragsstellung. Alle notwendigen Formulare zur Antragstellung können in mehreren Sprachen auf der Homepage des Kreises Mettmann heruntergeladen werden.
Weitere Beratung bieten BuT-Büros in Hilden, Ratingen und Velbert.
Beziehen Schülerinnen und Schüler Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, richten sie ihren Antrag an die örtliche Stadtverwaltung. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre – mit Ausnahme des Leistungspakets „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ nur bis 18 Jahre – ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind leistungsberechtigt, wenn sie als Flüchtling anerkannt sind und Arbeitslosengeld II sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Studium
Studienberatung für Neueingewanderte
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat die Aufgabe, junge Zugewanderte zu beraten und bei der Vorbereitung, Aufnahme und Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland zu unterstützen. Eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RLGF-H) ist möglich.
Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) hilft und informiert auf Deutsch und Englisch über Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland. Auf der Homepage Study in Germany sind Informationen für Geflüchtete zum Studium in Deutschland zusammengestellt. Neben Englisch und Deutsch gibt es einen Überblick auf Arabisch, Dari, Pashto und Urdu.
Studienorientierung
Die Kommunale Koordinierung des Kreises Mettmann hat auf dieser Homepage Informationen zur Studienorientierung und zum Studium im Kreis Mettmann zusammengestellt.