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"In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten."

- Albert Einstein -

Rechtliches & Arbeitsmarkt

Hier finden Sie Infos zu rechtlichen Rahmenbedingungen & zum Zugang zum Arbeitsmarkt

Im täglichen Sprachgebrauch wird über Flüchtlinge, Geflüchtete, Neuzugewanderte, Asylbewerber usw. gesprochen. Doch wann wird eigentlich über wen gesprochen? Und wie hängen die unterschiedlichen Schutzstatus mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt zusammen?

Diese und viele weitere Fragen werden in den folgenden FAQ’s beantwortet. Die Antworten sollen dabei als Orientierung dienen und können nur einen groben Überblick über aufenthaltsrechtliche Aspekte zum Arbeitsmarktzugang vermitteln.

Die Texte bestehen zu großen Teilen aus Auszügen aus der Arbeitshilfe Neuzugewanderte im Übergang Schule – Beruf. Das 2. Kapitel „Rechtlicher Rahmen – Zugang zum Arbeitsmarkt“ wurde von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte gemeinsam mit dem Ausländeramt des Kreises Mettmann erarbeitet.

Für die Umsetzung des Ausländerrechtes sind eine Vielzahl verschiedener Behörden auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene zuständig. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vielfältigkeit und gesellschaftlicher Veränderungen, unterliegt das Migrationsrecht einem stetigen Wandel. Entscheidungen sind zudem oft abhängig vom Einzelfall. Insofern ist eine Beratung von zentraler Stelle in jedem Fall wichtig. Weiter unten wird auf eine Übersicht der Beratungsstellen im Kreis Mettmann verwiesen.

FAQ's

Wann sprechen wir über wen?

Wer kommt nach Deutschland?

Viele Menschen, die nach Deutschland für einen Kurzaufenthalt zuwandern oder auf lange Sicht einwandern möchten, möchten in Deutschland arbeiten (z.B. Fachkräfte, Wissenschaftler*innen oder Auslandsvertretungen), studieren, eine Ausbildung machen, sich selbst verwirklichen oder zu ihrer Familie ziehen. Auch Vertreibung, Verfolgung und die Suche nach Schutz und einem freien, sicheren Leben kann zu einer Flucht nach Deutschland führen. In diesen Fällen sollte ein Asylantrag gestellt werden.

In der Regel erfordern die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern allerdings das Vorliegen eines Aufenthaltstitels. Zum Zweck der Erwerbstätigkeit, der Forschung, des Studiums und der Ausbildung oder zur Familienzusammenführung muss ein Visum zur Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden.

Dies gilt jedoch nicht für Angehörige der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen aufgrund der unionsrechtlichen Freizügigkeit. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.

Zahlen und Fakten zur Frage, wer kommt und wer geht, finden Sie auf folgenden Homepages:

Überblick: Das Asylverfahren und die verschiedenen Schutzstatus

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert hier über Schutzformen und das Asylverfahren. Beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge finden Sie Grafiken zu den Schutzstatus und zur Bleibeperspektive: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de.

Exkurs: Macht der Sprache

Die Bezeichnungen „Flüchtling“, „Asylbewerber“ und „Asylberechtigte“ sind in den genannten rechtlichen Kontext eingebettet. Sprachlich ist das Wort „Flüchtling“ nicht unumstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix „-ling“ im Deutschen oft negativ konnotiert. Zudem werden die Personen so auf einen Teil ihrer Biografie reduziert. Auch der Begriff „Asylbewerber“ ist irreführend, da ein Grundrecht auf Asyl besteht und Personen sich nicht dafür „bewerben“ müssen. Alternative Begriffe sind daher Geflüchtete, Schutzsuchende oder ggf. geschützte Personen (vgl. Glossar der Neuen deutschen Medienmacher 2018).

Um sich möglichst wertfrei und präzise in der Einwanderungsgesellschaft ausdrücken zu können, ist ein Blick in die Formulierungshilfen der Neuen Deutschen Medienmacher*innen hilfreich. In dem Glossar werden z.B. die Unterschiede zwischen Begriffen wie „Einwanderer“, „Zuwanderer“ und „Migrant“ oder Eigenbezeichnungen von Gruppen erläutert.

Formulierungshilfe

der Neuen Deutschen Medienmacher:innen

FAQ's

Zugang zum Arbeitsmarkt

Wer darf wann arbeiten?

Beim Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt sind mehrere Kriterien entscheidend: Welchen Status hat eine Person? Wie lange ist der Aufenthalt in Deutschland? Welche Beschäftigungsform wird angestrebt? Und welches ist das Herkunftsland?

Infos mit Grafik zum Download finden Sie beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Wo finde ich zum Thema Arbeiten in Deutschland Unterstützung und Beratung?
Wo finde ich im Internet Arbeitshilfen und Übersichten zum Thema Arbeiten in Deutschland?

FAQ's

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Was ist berufliche Anerkennung?

Eine berufliche Anerkennung bedeutet, dass eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig ist. Für eine berufliche Anerkennung muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Das Anerkennungsverfahren basiert im Wesentlichen auf einer Dokumentenanalyse, sodass gilt: je mehr Nachweise vorgelegt werden, desto leichter kann die zuständige Stelle die Vergleichbarkeit der ausländischen mit der deutschen Qualifikation überprüfen. Es bestehen zudem alternative Verfahren, wie z.B. eine Analyse der Qualifikation.

Am Ende wird ein offizieller Bescheid ausgestellt. Darin steht, ob die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird. Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf. Eine Gleichwertigkeit der Qualifizierung kann auch mit „wesentlichen Unterschieden“ festgestellt werden. Für eine vollständige Anerkennung, die die Chancen auf Beschäftigung erhöht, werden Anpassungsqualifizierungen angeboten.

Warum sollte der erste Schritt bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen immer eine kostenfreie Beratung sein?

In jedem Fall ist eine qualifizierte, kostenfreie Beratung wichtig und die Grundlage für ein funktionierendes Anerkennungsverfahren. Zum einen ist es für Laien schwer zu erkennen, welche Stelle in welchem Fall für die Anerkennung zuständig ist. Und zum anderen ist ein Anerkennungsverfahren nicht in jedem Fall sinnvoll und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Wichtig ist zudem, eine eventuelle finanzielle Förderung vor einer Antragsstellung zu klären, da eine nachträgliche Unterstützungsleistung nicht möglich ist.

Beratungsstellen und erste Informationen finden Sie hier:

  • Das IQ Netzwerk NRW West bietet eine digitale Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für den Kreis Mettmann
  • Erste generelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage „Anerkennung in Deutschland“
  • Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen: bq-Portal
  • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make-it-in-germany
Wo kann ich mich beruflich weiterbilden und weiterqualifizieren?

Beratungsstellen und Bildungsträger zur beruflichen Entwicklung, zur weiteren Qualifizierung oder zur Existenzgründung für den Kreis Mettmann sind auf der Homepage des Netzwerk W aufgelistet. Das Netzwerk W bietet zudem spezifische Informationen für Frauen und Mütter mit Einwanderungs- oder Fluchtgeschichte, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zum Wiedereinstieg in den Beruf nach der Erziehungszeit. Eine Programmsuche zu Weiterbildungsangeboten bietet Berufliche Weiterbildung in NRW.