Die behördlichen Datenschutzbeauftragten für Schulen im Kreis Mettmann
Unsere Aufgabe
Als behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) für Schulen sind wir im Kreis Mettmann die ersten Ansprechpartner für Anliegen zum Datenschutz und den Datenschutzgesetzen im schulischen Kontext und beraten alle Beteiligten aus dem Kosmos Schule, d.h. Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler:innen, bei Fragen und Anliegen mit datenschutzrechtlichen Bezug.
Die Aufgaben der bDSB für Schulen leiten sich ab aus:
Hilfreiche Links
- Website der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI)
- Schulministerium NRW - Fragen und Antworten zum Datenschutz
- Hilfreiche Website mit ganz viel Expertise: datenschutz-schule.info
Hilfreiche Links zu Medien- und Urheberrecht
- https://www.uni-muenster.de/Lernroboter/manuellefreigabedaten/vortraege/2019.11_Fehrmann_Medienrecht.pdf
- https://schulemedienrecht.bildung-rp.de
- https://lo-recht.lehrer-online.de/medienrecht
- https://www.schulleitungswissen.de/schulrecht/urheber-und-medienrecht
- https://www.schulwissenplus.de/suchergebnisse/?search=medienrecht
- https://www.schulwissenplus.de/suchergebnisse/?search=datenschutz
Welche Aufgaben sind beim Datenschutz in einer Behörde zu bearbeiten?
Der Blickwinkel der behördlichen Datenschutzbeauftragten geht in zwei Richtungen: Zum einen sollen sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.
Die Aufgaben werden abschließend in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Im Gesetz benannt (in der Reihenfolge der Aufzählung):
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitern
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes
Die Aufzählung zeigt, dass der Aufgabenschwerpunkt bei den unterstützenden und beratenden Tätigkeiten liegt. Der bzw. die behördliche Datenschutzbeauftragte versteht sich in erster Linie als Partner/in aller Behördenbediensteten.
Das Team der Datenschutzbeauftragten

Stefan Knappstein
Stefan Knappstein unterrichtet an einem Gymnasium in Erkrath. Im Februar 2022 hat er gemeinsam mit Frank Meyer die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen im Kreis Mettmann übernommen.

Frank Meyer
Frank Meyer unterrichtet Mathematik und Physik an einem Gymnasium in Langenfeld. Im Februar 2022 hat er gemeinsam mit Stefan Knappstein die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen im Kreis Mettmann übernommen.