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"Wenn wir alles täten, wozu wir imstande sind, würden wir uns wahrscheinlich in Erstaunen versetzen."

- Thomas Alva Edison -

Schule & Berufsorientierung

Lernen - Experimentieren - Loslegen

Los gehts - aber...

...was will ich werden? Was mache ich gerne? Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nutzen? ...

Viele Fragezeichen begleiten Jugendliche in ihrem Prozess der beruflichen Orientierung. Lehrkräfte, Beratende und Erziehungsberechtigte versuchen Antworten zu geben und helfen den Jugendlichen bei ihrer Entscheidung. Programme und Projekte unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei.

Jugendliche, die neu in Deutschland sind, meistern in diesem Prozess spezielle Anforderungen und Bedingungen. Auf dieser Seite möchten wir Informationen zur Berufsorientierung junger Neuzugewanderter geben.

Querverweise

Logo MAGS Kein Abschluss ohne Anschluss

KAoA kompakt

Das NRW-Berufsorientierungsprogramm "KAoA kompakt" ist speziell für Jugendliche in den Internationalen Förderklassen gestaltet.

Grafikwolke mit dem Wort Willkommen in mehrsprachigen Schriftzügen

Seiteneinsteigerberatung

Die Berater_innen im Kreisintegrationszentrum unterstützen eingewanderte Eltern und ihre Kinder zum Start in der Schule im Kreis Mettmann.

Inklusive Schülergruppe sitzt um einen Tisch herum

Schulische Inklusion

Im Kreis Mettmann wird Inklusion gelebt. Orientieren Sie sich hier über aktuelle Projekte.

Berufsorientierung von jungen Geflüchteten

Die Integration in Ausbildung und Arbeit erfordert neben guten Deutschkenntnissen auch nachweisbare Schlüsselkompetenzen und formal zertifizierte Qualifikationen. Ein Schulabschluss stellt in Deutschland die Grundlage für weitere Ausbildungsmöglichkeiten und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt dar. Neu zugewanderte Jugendliche, die in ihrem Herkunftsland noch keinen Schulabschluss erwerben konnten, haben verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss zu erreichen.

In der Berufsorientierung von jungen Geflüchteten stehen zwei zentrale Aspekte im Fokus. Zum einen unterstützen Angebote zur Berufsorientierung Schüler_innen bei der Entscheidung, welcher Berufsweg eingeschlagen werden soll. Zum anderen erlangen junge Geflüchtete in der Berufsorientierung grundlegende Kenntnisse über die Arbeitswelt in Deutschland. Dabei wird u.a. aufgezeigt, welche Berufe es in Deutschland gibt, wie der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt strukturiert und organisiert ist und welche Voraussetzungen und Möglichkeiten bei einer dualen Ausbildung oder einem Studium bestehen. Eine zentrale Bedeutung bei der Berufsorientierung kommt den weiterführenden Schulen zu.

FAQ's

Neue Schule

Welchen Zugang zur Schule haben neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in NRW?

Da Bildungspolitik auf Länderebene gemacht wird, ist die Schulpflicht für geflüchtete Kinder in Deutschland unterschiedlich geregelt. In NRW besteht für geflüchtete Kinder erst nach Zuteilung zu einer Kommune Schulpflicht. Demnach besteht keine Schulpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung, oft wird dort jedoch gesondert unterrichtet. Das Recht auf Bildung garantiert davon unabhängig die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 28 und 29), die in Deutschland geltendes Recht ist.

Nach der Schulpflicht in der Sekundarstufe I von zehn Schuljahren beginnt die Pflicht zum Besuch der Teilzeitberufsschule oder eines allgemeinen Bildungsganges einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Für Jugendliche ohne Berufsausbildung dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden (Stichtag: 31. Juli). Schüler*innen, die vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Bei Beginn der Berufsausbildung nach Vollendung des 21. Lebensjahres besteht eine Berechtigung zum Besuch der Berufsschule.

Wie ist das Schulsystem in NRW aufgebaut?

Auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen ist das Schulsystem ausführlich beschrieben: www.schulministerium.nrw.de

Wie ist der Zugang zur Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche geregelt?

Kinder im Grundschulalter können direkt an einer Grundschule angemeldet werden. Für Kinder zwischen 10 und 18 Jahren, die an eine weiterführende Schule vermittelt werden, bietet der Kreis Mettmann eine Schulberatung und Vermittlung an. In dieser Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Familien wird die bisherige Lernbiografie eines aus dem Ausland zugezogenen Kindes sowie dessen Sprachstand festgestellt. Das Kind oder die/der Jugendliche wird, wie auch die Eltern/Erziehungsberechtigten über das deutsche Schulsystem, die Bedeutung von Schulabschlüssen sowie über Fördermöglichkeiten informiert. Nach der Beratung wird das Kind oder der/die Jugendliche an eine ausgewählte Schule in Kooperation mit der Schulaufsicht vermittelt.

Mehrsprachige Flyer und weiterführende Informationen erhalten Sie beim Kreisintegrationszentrum. Eine Übersicht über alle Schulen im Kreis Mettmann bietet das Schulverzeichnis.

Wie werden neu zugewanderte Kinder und Jugendliche beschult?

Nach Aufnahme an einer Schule besuchen Kinder und Jugendliche häufig zunächst eine separate Klasse zum Deutschlernen. In diesen sog. Seiteneinsteigerklassen, Vorbereitungsklassen (VK) oder den „Internationalen Förderklassen“ (IFK) im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung am Berufskolleg werden schwerpunktmäßig sprachliche Voraussetzungen für den Alltag und die Teilnahme am Regelunterricht erworben.

Kommen nicht genug Schüler_innen für eine internationale Klasse zusammen, werden die Kinder oder Jugendliche direkt im Regelunterricht beschult, meistens mit einer zusätzlichen Deutschförderung in Lerngruppen.

Im Anschluss an eine internationale Klasse ist je nach Alter, Schulpflicht, Leistung und der individuellen Schul- und Bildungsbiographie der Schülerin/des Schülers eine weitere Beschulung im Regelsystem und damit auch der Erwerb eines Schulabschlusses möglich.

Auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW finden Sie eine Übersicht der Bildungsangebote für schulpflichtige und nicht mehr schulpflichtige neuzugewanderte Jugendliche zum Erwerb eines (beruflichen) Schulabschlusses.

Was ist eine „Internationale Förderklasse“?

Die „Internationalen Förderklassen“ (IFK) gehören zum Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung an den Berufskollegs. Neu eingewanderte und noch schulpflichtige Jugendliche (meistens im Alter von 16-18 Jahren) werden in einer IFK beschult, wenn sie noch nicht über die sprachlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme in einer Regelklasse verfügen. Schüler_innen werden in der Regel ein bis zwei Jahre in einer IFK beschult, je nach Sprachstand und Lernausgangslage. Neben der deutschen Sprache werden die Schüler_innen in verschiedenen Fächern wie Mathematik, Englisch, Politik und Sport unterrichtet.

Des Weiteren werden das Erlangen eines Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 sowie eine soziale und berufliche Integration angestrebt. Die Zuweisung zu einer IFK erfolgt für die meisten Städte im Kreis Mettmann über das Kreisintegrationszentrum. Im Anschluss an die IFK kann ein regulärer Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung oder der Berufsfachschule, eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme oder ein dualer Ausbildungsgang, etc. besucht werden. Weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten sind hier zusammengefasst.

Was ist das Angebot „Fit für mehr!“?

„Fit für mehr!" ist ein schulisches Angebot für Neuzugewanderte unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Schulpflicht von 16-25 Jahren. Das Angebot ist den Bildungsgängen der Berufskollegs vorgelagert. Wenn junge Erwachsene mitten im Schuljahr nach Deutschland kommen, ist die Aufnahme in eine „Internationale Förderklasse“ (IFK) zunächst nicht möglich. Dort setzt „Fit für mehr!" (FFM) an. Junge Erwachsene werden in eine FFM-Klasse aufgenommen, wenn sie einem Berufskolleg zugewiesen wurden. Junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind, können das Angebot ebenfalls nutzen, wenn sie noch keine Möglichkeit hatten, in ein anderes Angebot einzumünden.

In FFM werden sprachliche, kulturelle und politisch-gesellschaftliche Inhalte vermittelt. Die FFM-Klasse kann als Vorbereitung für eine IFK oder eine Ausbildung genutzt werden. Die Teilnehmer_innen erhalten am Ende von FFM eine Bescheinigung – es kann kein Schulabschluss erworben werden. Diejenigen, die beim Eintritt in FFM noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten eine Berechtigung zum Besuch der IFK im Folgeschuljahr. Die Bezirksregierungen weisen die Jugendlichen den Berufskollegs jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November zu. Die Berufskollegs können das Angebot freiwillig anbieten. Zurzeit haben im Kreis Mettmann das BK Hilden und das BK Niederberg in Velbert FFM-Klassen. In die Klassen werden auch Schüler*innen aufgenommen, die für die reguläre Beschulung im Folge-Schuljahr einem anderen Berufskolleg im Kreis Mettmann zugewiesen wurden. Bei Fragen zu „Fit für mehr!“ steht Ihnen das Kreisintegrationszentrum weiterhelfen.

Wie können schulische Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, anerkannt werden?

Eine Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse bietet der Jugendmigrationsdienst (JMD) an. Der JMD unterstützt junge Migrant_innen bei der Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses. Die Beratenden erklären, warum bzw. wann eine Anerkennung sinnvoll ist und informieren über das Verfahren, eventuelle Kosten und Fördermittel sowie über die jeweilige zuständige Stelle für einen Antrag. Sie begleiten zudem eng die Vorbereitung der Anträge, Beglaubigungen und Übersetzungen.

Die Anerkennung von Schulzeugnissen ist in der Regel für die Aufnahme einer Ausbildung notwendig. Ein in Deutschland anerkannter Schulabschluss ist darüber hinaus eine Voraussetzung, wenn beispielsweise eine Ausbildung in einem sogenannten reglementierten Beruf absolviert werden soll (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege). In jedem Fall ist eine qualifizierte, kostenfreie Beratung wichtig und die Grundlage für ein funktionierendes Anerkennungsverfahren. Es ist für Laien schwer zu erkennen, welche Stelle in welchem Fall für die Anerkennung zuständig ist.

FAQ's

Berufliche Orientierung

Wie unterstützt KAoA-kompakt die Berufsorientierung von Neuzugewanderten?

„KAoA-kompakt“ ist eine Zusammenführung zentraler Bausteine der Berufs- und Studienorientierung von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ für Schüler_innen, die erst in der Jahrgangsstufe 10 in das Schulsystem in NRW einmünden oder eine „Internationale Förderklasse“ (IFK) an einem Berufskolleg besuchen.

„Kein Abschluss ohne Anschluss“, kurz "KAoA", ist ein System der Beruflichen Orientierung für Schüler_innen ab Jahrgangsstufe 8. Die Landesregierung NRW hat KAoA flächendeckend eingeführt, um alle Schüler_innen frühzeitig und systematisch auf ihre anstehende Berufs- oder Studienwahl vorzubereiten. Für Schüler_innen, die erst in der Jahrgangsstufe 10 in das Schulsystem in NRW einmünden oder eine IFK besuchen, ist das Nachholen des kompletten KAoA-Systems aufgrund der Kürze des noch verbleibenden Schulbesuchs nicht umsetzbar. Gerade diese Jugendlichen benötigen jedoch dringend eine berufliche Orientierung, da – kurzfristig vor dem Ende der Schulzeit – ein Wechsel in eine andere Schulform oder der Übergang in eine Ausbildung bevorstehen können.

Deswegen gibt es „KAoA-kompakt“ für die Jahrgangsstufe 10. Dabei werden die Standardelemente des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“, eine „Potenzialanalyse“, eine „Berufsfelderkundung“ und „Praxiskurse“ zusammengeführt und bei einem geeigneten Bildungsträger durchgeführt.

Die Kommunale Koordinierung von KAoA für den Kreis Mettmann (KoKo) kann bei Fragen kontaktiert werden. Zu der KoKo und dem Landesprogramm sowie mehrsprachige Erklärfilme zu KAoA finden Sie hier alle Informationen.

Informationen zu KAoA-kompakt finden Sie auch in der Arbeitshilfe Neuzugewanderte im Übergang Schule – Beruf.

Wer ist die Kommunale Koordinierungsstelle von KAoA (KoKo)?

Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW gestalten den Umsetzungsprozess des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“, kurz KAoA, vor Ort in den kommunalen Koordinierungsstellen. Hier laufen die Fäden zusammen, um die regionalen Akteure auf Basis ihrer bisherigen Strukturen und Zuständigkeiten auch rechtskreisübergreifend miteinander zu vernetzen. Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) im Kreis Mettmann kümmert sich darum, dass sich die im Übergang Schule - Beruf handelnden Akteure zu einer regionalen Verantwortungsgemeinschaft mit aufeinander abgestimmtem Vorgehen weiterentwickeln.

Welche Beratungsangebote gibt es für neuzugewanderte Jugendliche zur Berufsorientierung?

Die Mitarbeitenden des Jugendmigrationsdienstes (JMD) im Kreis Mettmann begleiten und unterstützen junge Menschen zwischen 12 bis 27 Jahren mit Migrationshintergrund bei ihrer sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Integration in die deutsche Gesellschaft. Für die Stadt Ratingen hat die Diakonie des Kirchenkreises Düsseldorf und für die weiteren Städte des Kreises der Internationale Bund (IB) mit dem JMD die Aufgabe, die Jugendlichen auf ihrem Weg durch Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit zu unterstützen.

Für ausbildungssuchende Geflüchtete bis 35 Jahre bietet der Integration Point des Kreises Mettmann eine Berufsberatung an. Diese umfasst eine Beratung zur Ausbildung, Studium oder weiterem Schulbesuch. Die Berufsberater_innen im Integration Point unterstützen bei der Ausbildungsplatzsuche, bei der Suche nach Plätzen in berufsvorbereitenden Maßnahmen, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen oder nach der Suche eines passenden Schulangebots. Der Zugang erfolgt über eine eigenständige Kontaktaufnahme, über die Kontakte der Arbeitsvermittlung oder nach Beratung der Arbeitsagentur in den Schulen u.a. in den Internationalen Förderklassen.

In den Schulen wirken die Koordinator_innen für Berufliche Orientierung dabei mit, die Berufliche Orientierung dauerhaft zu verankern. Die Schulsozialarbeiter_innen unterstützen die Koordinator_innen u.a. beim innerschulischen Beratungsprozess nach individueller Absprache. An ausgewählten Schulen ist eine Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) verankert. Die Begleiter_innen unterstützen Schüler_innen der Vorentlassklassen, die einen Hauptschul- oder Förderschulabschluss mit anschließender Ausbildung anstreben und auf diesem Weg besondere Hilfestellungen benötigen.

Bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK) sowie bei der Handwerkskammer Düsseldorf (HWK) können sich Neuzugewanderte von den Willkommenslotsen zur Dualen Ausbildung beraten lassen. Die Willkommenslotsen vermitteln zudem Praktika, Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsplätze. Auch die KAUSA-Servicestelle Düsseldorf informiert junge Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zum Thema Ausbildung.

Für alle Jugendlichen stehen darüber hinaus die Berater_innen der städtischen Jugendberufshilfen und Jugendberufsagenturen zur Verfügung.

Das Regionale Bildungsbüro (RBB) des Kreises Mettmann organisiert das Ausbildungspatenprojekt. In dem Projekt unterstützen ehrenamtlich engagierte Menschen Jugendliche mit besonderem Förderbedarf in einer 1:1-Betreuung im Übergang von der Schule ins Berufsleben.

Darüber hinaus unterstützen Wohlfahrtsverbände sowie ehrenamtliche Initiativen junge Geflüchtete auf Ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben. Auf der Homepage des Kreisintegrationszentrums sind Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsberatungen und ehrenamtliche Initiativen im Kreis Mettmann aufgelistet.

An wen können sich geflüchtete Jugendliche mit psychischen Problemen wenden?

Die Trauma-Clearing-Stelle für Kinder und Jugendliche im Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Mettmann bietet Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen und deren Angehörigen Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen. Diese Hilfe können alle Kinder und Jugendlichen und deren Familien in Anspruch nehmen, die eine oder mehrere traumatische Erfahrungen machen mussten. Die Beratung kann – je nach Wunsch der Ratsuchenden – im Gesundheitsamt, in der eigenen Wohnung oder in Institutionen wie KiTas oder Schulen stattfinden. Bei Bedarf wird an weitere unterstützende Hilfsangebote in Kooperation mit Ärzten, Krankenhäusern, Beratungsstellen und anderen Institutionen weitervermittelt.

Was sollte in einer migrationssensiblen Berufsorientierung beachtet werden?

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine besondere Situation für alle. Für Menschen, die mit dem hiesigen Bildungssystem nicht aufgewachsen sind und ggf. aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, ist die Berufsfindung eine besonders herausfordernde und psychologisch belastende Situation. Nicht alle jungen Migranten haben Schwierigkeiten in eine Ausbildung zu münden und längst nicht alle sind benachteiligt, aber ein erheblicher Teil von Ihnen kann ihren/seinen Berufswunsch nicht realisieren und wird benachteiligt.

In einer Berufsberatung von Migrant_innen spielen daher Ursachen von Benachteiligung eine Rolle. Dazu gehören z.B. das Aufwachsen in einem anderen Bildungs-, Arbeits- und Staatssystem der Jugendlichen als auch der Eltern, anderes schulisches Wissen, andere gelernte Verhaltensweisen z.B. in einem Vorstellungsgespräch. Benachteiligung kann auch entstehen, weil Netzwerke und Beziehungen am neuen Wohnort fehlen, migrationsspezifische Potenziale nicht anerkannt werden oder betrieblich selektiert wird. Auch die Erfahrung von Rassismus, Diskriminierung, traumatischen Erlebnissen, Unsicherheiten (z.B. über den Aufenthaltsstatus oder der Wegfall von Unterstützungsstrukturen ab einem gewissen Alter), Stress (z.B. beim Wohnen in einem menschlich und wohnräumlich widrigen Umfeld) als auch der hohe Zeitdruck und das hohe Pensum beim sprachlichen und fachlichen Aufholbedarf führen zu einer besonders belastenden Situation im Übergang von der Schule in den Beruf für Migrant_innen.

Ansätze dem entgegenzuwirken sind (neben generellen pädagogischen Ansätzen sowie genereller interkultureller Kompetenz) eine Einwanderungsgeschichte oder Fluchterfahrung als Chance anzusehen und migrationsspezifische Potenziale zu erkennen bzw. zu fördern. Bei der Wahl eines Ausbildungsbetriebes kann auf verschiedene Faktoren wie z.B. Engpassberufe, Betriebe mit Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte oder tendenziell größere Betriebe geachtet werden. Zudem ist es wichtig, die Eltern als die Expert_innen für ihre Kinder ernst zu nehmen und insbesondere am Anfang muttersprachlich zu informieren. Darüber hinaus trägt Überzeugungsarbeit über die Duale Ausbildung dazu bei, dass Hürden abgebaut werden. Eine große Unterstützung bieten dabei z.B. Migrantenorganisationen, ehrenamtliche Initiativen, zielgruppengerechte Beratungsangebote und Veranstaltungen.

Dokumente

handreichung_uebergang-schule-beruf2mb.pdf

LALUZA/SCHMID 2019: Migrationsfamilien als Partner beim Übergang zu einer beruflichen Ausbildung – Eine Handreichung für Lehrkräfte. SVR-Forschungsbericht.

pdf 2 MB

HSU-Flyer__ALLGEMEIN.pdf

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) im (c) Kreis Mettmann (2022)

pdf 234 KB