Auf der Sonderseite des BAMF können sich Geflüchtete aus der Ukraine zur Einreise, Aufenthalt, Beratungsstellen, medizinischer Versorgung, Integrationskursen usw. informieren. Das Angebot ist auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch abrufbar.
Integrationskurse:
Bis 23.05.2022 gilt folgende Ausnahmeregelung zur Zulassung zum Integrationskurs für ukrainische Flüchtlinge: Unter Vorlage eines biometrischen Reisepasses oder einer ID-Karte ("Modell 2015") erhalten ukrainische Flüchtlinge eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs beim BAMF.