Förderung geflüchteter Studienbewerber*innen aus der Ukraine nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H)

24.05.2022
10:02 Uhr
Integration durch Bildung

Geflüchtete Studieninteressierte aus der Ukraine sind ab sofort antragsberechtigt.

Ab sofort sind Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG für die studienvorbereitende Förderung nach den RL-GF-H antragsberechtigt (RL-GF-H neu). Anträge auf Förderung können online oder direkt bei einer der regionalen GF-H-Bildungsberatungsstellen gestellt werden.

Anmeldung zur Beratung: www.bildungsberatung-gfh.de/anmeldung